VGH Kassel, vom 01.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 9 UE 1797/91
VG Giessen - 25.6.91 - IV/1 E 662/90,
BVerwG - Urteil vom 31.08.1995 (5 C 9.94) - DRsp Nr. 1996/28443
BVerwG, Urteil vom 31.08.1995 - Aktenzeichen 5 C 9.94
DRsp Nr. 1996/28443
»1. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40BSHG kann die Versorgung eines blinden Jurastudenten mit einem blindengerechten Personal-Computer umfassen.2. Ein blindengerechter Personal-Computer ist ein "anderes Hilfsmittel" im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 2BSHG und § 9 Abs. 1 EinglH-VO.3. Hat der Sozialhilfeträger Hilfeleistungen für einen in die Zukunft hineinreichenden, über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinausgehenden Zeitraum abgelehnt (oder eingestellt), so kann für die gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung die Sach- und Rechtslage auch über die letzte Behördenentscheidung hinaus im gesamten Regelungszeitraum maßgeblich sein, gegebenenfalls begrenzt durch den Zeitpunkt der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung, wenn der Regelungszeitraum darüber hinausreicht.«