BVerwG - Urteil vom 30.10.1979 (5 C 31.78) - DRsp Nr. 1996/27711
BVerwG, Urteil vom 30.10.1979 - Aktenzeichen 5 C 31.78
DRsp Nr. 1996/27711
»1. Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe nach § 100 Abs. 1 Nr. 1BSHG ist nicht auf die Gewährung von Eingliederungshilfe beschränkt.2. Das Tatbestandsmerkmal "um Sozialhilfe zu erlangen" in der eingereiste Ausländer betreffenden Ausschlußregelung des Bundessozialhilfegesetzes ist erfüllt, wenn von einem Wissen und Wollen mindestens im Sinne eines bedingten Vorsatzes ausgegangen werden kann, der für die Einreise von prägender Bedeutung war. Fahrlässiges Verhalten genügt nicht.
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