I. Der 1920 geborene Kläger hat durch Kriegseinwirkung (1943) das rechte Bein im Bereich des Oberschenkels verloren. Als Folgen dieser Schädigung stellte das Versorgungsamt
1. Verlust des rechten Beines im Oberschenkel, chronisch verbildende Veränderungen im linken Kniegelenk durch Verwundung,
2. Verschleißerscheinungen des linken Hüft- und Kniegelenkes
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