BVerwG - Urteil vom 26.10.1978 (5 C 52.77) - DRsp Nr. 1996/27653
BVerwG, Urteil vom 26.10.1978 - Aktenzeichen 5 C 52.77
DRsp Nr. 1996/27653
»1. Die in § 92 c Abs. 3 Nr. 2BSHG geregelte Vergünstigung hinsichtlich der Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten oder des mit dem Hilfeempfänger verwandten Erben gilt bei einer Mehrheit von Erben nur für denjenigen Erben, der mit dem Hilfeempfänger in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat.2. Das Zweifache des Grundbetrages nach § 81 Abs. 1BSHG ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erben nur einmal vom Nachlaß abzusetzen.3. Zur Abgrenzung von Leistungsbescheid und Zahlungsaufforderung (im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung).«