BVerwG - Urteil vom 26.01.1966 (V C 88.64) - DRsp Nr. 1996/25527
BVerwG, Urteil vom 26.01.1966 - Aktenzeichen V C 88.64
DRsp Nr. 1996/25527
»1. § 28BSHG widerspricht nicht dem Grundgesetz, soweit er das minderjährige unverheiratete Kind zunächst auf Einkommen und Vermögen seiner Eltern verweist.2. Zur Auslegung der Härtevorschrift des § 88 Abs. 3BSHG.3. Die Verpflichtung der Behörde zur Leistung von Sozialhilfe darf nicht mit der Begründung verweigert werden, das Einkommen lasse sich für den Hilfszeitraum nur schätzen.«