BVerwG - Urteil vom 25.10.1972 (VIII C 127.71) - DRsp Nr. 1996/26732
BVerwG, Urteil vom 25.10.1972 - Aktenzeichen VIII C 127.71
DRsp Nr. 1996/26732
»Zur sozialhilferechtlichen Überleitung von Wohngeldansprüchen des Sozialhilfeempfängers auf den Träger der Sozialhilfe.Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Insassen und Bewohner von Heimen Wohngeldansprüche haben.Es verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Rechtsgrundsätze, daß Insassen von Heil- und Pflegeanstalten, denen kein Wohnraum zur selbständigen Nutzung zur Verfügung steht, kein Wohngeld erhalten, wenn der Wohnzweck bei ihrer Unterbringung nicht als überwiegend anzusehen ist.«