BVerwG - Urteil vom 24.06.1965 (VI C 176.61) - DRsp Nr. 1996/25407
BVerwG, Urteil vom 24.06.1965 - Aktenzeichen VI C 176.61
DRsp Nr. 1996/25407
»Zum Erfordernis einer Darstellung der tatsächlichen Grundlagen tatrichterlicher Meinungsbildung, wenn das Gericht in eigener Würdigung - ohne Inanspruchnahme der Hilfe von Sachverständigen - geistige Schwäche eines zur Ruhe zu setzenden Beamten angenommen hat.Zur Mitwirkung des Personalrats bei der Zwangspensionierung eines Beamten (Zuständigkeit des [örtlichen] Personalrats: Bestätigung von BVerwGE 12, 198; Nachholbarkeit im Widerspruchsverfahren: Abgrenzung von BVerwGE 17, 279).«