BVerwG - Urteil vom 18.12.1986 (3 C 39.81) - DRsp Nr. 1996/9494
BVerwG, Urteil vom 18.12.1986 - Aktenzeichen 3 C 39.81
DRsp Nr. 1996/9494
»1. Wird nach Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes die Zahlungsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch Landesgesetz gesichert, so hat dies auf vorher entstandene Beiträge zur Insolvenzsicherung keinen Einfluß.2. Eine oktroyierte Satzung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die die Gewährträgerschaft eines Landes statuiert, ist keine Sicherung der Zahlungsfähigkeit "kraft Gesetzes" i. S. d. § 17 Abs. 2BetrAVG.«