BVerwG - Urteil vom 18.12.1975 (V C 2.75) - DRsp Nr. 1996/27287
BVerwG, Urteil vom 18.12.1975 - Aktenzeichen V C 2.75
DRsp Nr. 1996/27287
»1. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige erstreckt sich nicht darauf, ob die Gewährung der Sozialhilfe dem Unterhaltspflichtigen unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden ist. Die Entscheidung darüber, ob der Sozialhilfeträger den Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit in Anspruch nehmen kann, ist im Zivilrechtsstreit um das Bestehen des Unterhaltsanspruchs zu treffen.2. Zur Frage, ob eine rechtmäßige Überleitung die rechtmäßige Gewährung der Sozialhilfe voraussetzt.«