BVerwG - Urteil vom 15.07.1964 (V C 23.63) - DRsp Nr. 1996/25246
BVerwG, Urteil vom 15.07.1964 - Aktenzeichen V C 23.63
DRsp Nr. 1996/25246
»Die Geltendmachung eines Ersatzanspruches des Fürsorgeträgers nach § 1531RVO stellt dem hilfsbedürftigen gegenüber eine Ermessensentscheidung dar. Das Verhältnis zwischen Fürsorgeträger und Hilfsbedürftigem bestimmt sich nicht nach Sozialversicherungsrecht, sondern nach Fürsorgerecht.«