BVerwG - Urteil vom 14.12.1964 (V C 123.63) - DRsp Nr. 1996/25309
BVerwG, Urteil vom 14.12.1964 - Aktenzeichen V C 123.63
DRsp Nr. 1996/25309
»Regelmäßig besteht auch dann kein Anspruch des Hilfsbedürftigen gegen den Träger der öffentlichen Fürsorge auf Zahlung einer für seinen Pfleger festgesetzten Vergütung, wenn die Tätigkeit des Pflegers geeignet war, einer bestehenden Hilfsbedürftigkeit abzuhelfen.«