BVerwG - Urteil vom 14.05.1969 (V C 167.67) - DRsp Nr. 1996/26111
BVerwG, Urteil vom 14.05.1969 - Aktenzeichen V C 167.67
DRsp Nr. 1996/26111
»Wäre es eine unbillige Härte, anstelle der Blindenhilfe ein Wohngrundstück zu veräußern, so kann die Behörde nach pflichtmäßigem Ermessen die Blindenhilfe auch in Form eines Darlehns gewähren.«