BVerwG - Urteil vom 10.11.1965 (V C 104.64) - DRsp Nr. 1996/25490
BVerwG, Urteil vom 10.11.1965 - Aktenzeichen V C 104.64
DRsp Nr. 1996/25490
»Trägt der Hilfesuchende Umstände vor, die neben dem beantragten Pflegegeld die Gewährung anderweitiger Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz möglich erscheinen lassen, so ist der Träger der Sozialhilfe verpflichtet, alle in Betracht kommenden Hilfemöglichkeiten zu prüfen und den Sozialhilfefall im ganzen zu regeln.«