BVerwG - Urteil vom 10.05.1990 (5 C 63.88) - DRsp Nr. 1996/9186
BVerwG, Urteil vom 10.05.1990 - Aktenzeichen 5 C 63.88
DRsp Nr. 1996/9186
»Ein Anspruch, den ein Hilfeempfänger für die Zeit der Hilfegewährung gegen einen anderen hat, kann auch nach dem Tode des Hilfeempfängers nach § 90BSHG auf den Träger der Sozialhilfe übergeleitet werden.«