BVerwG - Urteil vom 10.03.1965 (V C 101.64) - DRsp Nr. 1996/25345
BVerwG, Urteil vom 10.03.1965 - Aktenzeichen V C 101.64
DRsp Nr. 1996/25345
»§ 19 des Bundesevakuiertengesetzes schließt die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen geleisteter Fürsorge nach § 1531RVO nicht aus. Die Fürsorgebehörde ist jedoch bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen verpflichtet, in Ermessenserwägungen darüber einzutreten, ob allgemeine fürsorgerechtliche Grundsätze der Geltendmachung des Ersatzanspruchs entgegenstehen (Bestätigung von BVerwGE 19, 149).«