BPersVG § 2 Abs. 1, § 68 Abs. 2, § 69 Abs. 2 S. 1, § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 80; PersVG 1955 § 57 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 57, 151
Vorinstanzen:
II. VGH München,
VG Ansbach,
BVerwG - Urteil vom 06.12.1978 (6 P 2.78) - DRsp Nr. 1996/27666
BVerwG, Urteil vom 06.12.1978 - Aktenzeichen 6 P 2.78
DRsp Nr. 1996/27666
»1. Der Personalrat hat kein Recht, an den Vorstellungsgesprächen, die eine vom Dienststellenleiter bestellte Auswahlkommission mit den Bewerbern für den höheren Dienst führt, durch ein von ihm entsandtes Mitglied teilzunehmen.2. Vorstellungsgespräche sind keine Prüfung im Sinne des § 80BPersVG.3. Der Vorschlag der Auswahlkommission, einen Bewerber für die Einstellung vorzusehen, enthält noch keine der Mitbestimmung unterworfene Vorentscheidung.4. Das gilt auch, wenn die Auswahlkommission Beamte des gehobenen Dienstes oder Angestellte zur Zulassung für die Laufbahn des höheren Dienstes oder zur Höhergruppierung in dem höheren Dienst entsprechende Tarifgruppen vorschlägt.«
Normenkette:
BPersVG § 2 Abs. 1, § 68 Abs. 2, § 69 Abs. 2 S. 1, § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 80; PersVG 1955 § 57 Abs. 2 ;
Vorinstanz: II. VGH München,
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