I.
Die Kläger, die als deutsche Staatsangehörige zusammen mit ihrer deutschen Mutter und ihrem laotischen Vater in Laos leben, begehren die Gewährung des an ihrer Schule anfallenden Schulgeldes für das Schuljahr 1995/96 in Höhe von insgesamt 3 300 US-Dollar im Wege der Sozialhilfe.
Der Kläger zu 1 ist im Jahre 1983 im früheren Berlin (Ost) geboren und lebt mit seinen Eltern seit dem Jahre 1984 in Laos. Der Kläger zu 2 ist im Jahre 1989 in Laos geboren. Er leidet an chronischen Darmbeschwerden und Asthma. Die Kläger besuchen in Laos seit dem Jahre 1990 bzw. 1992 eine französische Schule, die École Hoffet de Vientiane. Das von dieser Schule erhobene Schulgeld trugen für jedes Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 1994/95 die jeweils zuständigen Sozialhilfeträger.
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