BVerwG - Beschluß vom 26.10.1962 (VII P 15.61) - DRsp Nr. 1996/24927
BVerwG, Beschluß vom 26.10.1962 - Aktenzeichen VII P 15.61
DRsp Nr. 1996/24927
»Übt ein Bediensteter bei einer als Gruppenwahl durchgeführten Personalratswahl sein Wahlrecht unrechtmäßig im Wahlgang einer fremden Gruppe aus, dann rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die Anfechtung der in seiner Gruppe durchgeführten Wahl.«