BVerwG - Beschluß vom 24.10.1969 (VII P 14.68) - DRsp Nr. 1996/26295
BVerwG, Beschluß vom 24.10.1969 - Aktenzeichen VII P 14.68
DRsp Nr. 1996/26295
»Ein Personalratsmitglied kann die Erstattung der durch den Besuch eines Bediensteten im Krankenhaus entstandenen Reisekosten nur dann von der Dienststelle verlangen, wenn ein konkreter im Aufgabenbereich des Personalrats liegender Anlaß zu diesem Besuch gegeben war. Eine allgemeine Pflicht, erkrankte Bedienstete zu besuchen, besteht für den Pesonalrat nicht.«