BVerwG - Beschluß vom 22.06.1962 (VII P 9.61) - DRsp Nr. 1996/24888
BVerwG, Beschluß vom 22.06.1962 - Aktenzeichen VII P 9.61
DRsp Nr. 1996/24888
»Der Leiter einer gemäß § 7 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes verselbständigten Dienststelle und sein ständiger Vertreter sind für die Personalvertretung ihrer Dienststelle nicht wählbar ohne Rücksicht auf die ihnen zustehenden Entscheidungsbefugnisse.«