BVerwG - Beschluß vom 19.06.1988 (6 P 18.86) - DRsp Nr. 1996/9368
BVerwG, Beschluß vom 19.06.1988 - Aktenzeichen 6 P 18.86
DRsp Nr. 1996/9368
»Zum erforderlichen Geschäftsbedarf den die Dienststelle dem Personalrat zur Verfügung zu stellen hat, gehört auch eine für seine Arbeit einschlägige Fachzeitschrift zum Personalvertretungsrecht. Der haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit kann nur die Art und Weise beeinflussen, in der die Zeitschrift dem Personalrat zur Verfügung zu stellen ist.«