BVerwG - Beschluß vom 17.04.1970 (VII P 8.69) - DRsp Nr. 1996/26367
BVerwG, Beschluß vom 17.04.1970 - Aktenzeichen VII P 8.69
DRsp Nr. 1996/26367
»Eine Rückgruppierung im Sinne des § 71 Abs. 1 Buchst. b PersVG liegt nicht nur vor, wenn sich durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit die Vergütungs- oder Lohngruppe ändert, sondern auch dann, wenn die Herabstufung in eine niedrigere Vergütungs- oder Lohngruppe auf einer Verringerung des Umfangs der bisherigen Tätigkeit beruht oder der Korrektur einer als unrichtig erkannten Einstufung dienen soll.«