BVerwG - Beschluß vom 15.12.1961 (VII P 3.61) - DRsp Nr. 1996/24800
BVerwG, Beschluß vom 15.12.1961 - Aktenzeichen VII P 3.61
DRsp Nr. 1996/24800
»Personalratsmitglieder, die eine gesetzmäßige Bildung des Vorstandes dadurch verhindern, daß sie ohne sachliche Rechtfertigung einen notwendig gewordenen Losentscheid verweigern, machen sich der groben Verletzung einer gesetzlichen Pflicht im Sinne von § 26 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes schuldig.«