BVerwG - Beschluß vom 14.07.1977 (VII P 24.76) - DRsp Nr. 1996/27541
BVerwG, Beschluß vom 14.07.1977 - Aktenzeichen VII P 24.76
DRsp Nr. 1996/27541
»Es verstößt gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit von Personalratssitzungen, wenn eine dem Personalrat nicht angehörende Dienstkraft zur Protokollführung oder als Schreibhilfe zur Anfertigung der Niederschrift an den Sitzungen des Personalrats teilnimmt.«