BVerwG - Beschluß vom 14.04.1961 (VII P 8.60) - DRsp Nr. 1996/24711
BVerwG, Beschluß vom 14.04.1961 - Aktenzeichen VII P 8.60
DRsp Nr. 1996/24711
»In allen beteiligungspflichtigen Personalangelegenheiten, die eine Mittelbehörde in bezug auf die bei ihr beschäftigten Bediensteten innerhalb ihrer Entscheidungsbefugnis regelt, ist der bei ihr gebildete Personalrat und nicht der Bezirkspersonalrat zu beteiligen.«