BVerwG - Beschluß vom 14.04.1961 (VII P 4.60) - DRsp Nr. 1996/24710
BVerwG, Beschluß vom 14.04.1961 - Aktenzeichen VII P 4.60
DRsp Nr. 1996/24710
»Ist ein Gesamtpersonalrat nicht gebildet, dann fehlt es in denjenigen Personalangelegenheiten einer verselbständigten Dienststelle, in denen die Hauptdienststelle zur Entscheidung befugt ist, an einer beteiligungsfähigen Personalvertretung.«