BVerwG - Beschluß vom 13.10.1978 (6 P 6.78) - DRsp Nr. 1996/27642
BVerwG, Beschluß vom 13.10.1978 - Aktenzeichen 6 P 6.78
DRsp Nr. 1996/27642
»§ 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG begründet keine allgemeine Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Dienstposten.Eine allgemeine Ausschreibungspflicht aller freien Dienstposten vor ihrer Besetzung läßt sich weder aus § 8 Abs. 1 Satz 1 BBG noch aus Art. 33 Abs. 2GG herleiten.Eine Ausschreibungspflicht kann sich jedoch aus Verwaltungsvorschriften und aus einer gefestigten Verwaltungsübung ergeben.Soll im Einzelfall von der vorgeschriebenen Ausschreibung abgesehen werden, muß der Personalrat im Wege der Mitbestimmung beteiligt werden.«