BVerwG - Beschluß vom 13.06.1969 (VII P 10.68) - DRsp Nr. 1996/26127
BVerwG, Beschluß vom 13.06.1969 - Aktenzeichen VII P 10.68
DRsp Nr. 1996/26127
»Wird nach einer Wahlanfechtung die Wahl zum Personalrat in einer Gruppe wiederholt, so verbleibt es - wenn nicht die Voraussetzungen für eine Neuwahl nach § 25 Abs. 1 Buchst. a PersVG vorliegen - bei den Voraussetzungen (Sitzverteilung, Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge), die für die ursprüngliche Wahl maßgebend waren.«