BVerwG - Beschluß vom 13.04.1962 (VII P 7.60) - DRsp Nr. 1996/24856
BVerwG, Beschluß vom 13.04.1962 - Aktenzeichen VII P 7.60
DRsp Nr. 1996/24856
»Das dem Personalrat gemäß § 56 Abs. 3 des Berliner Personalvertretungsgesetzes zustehende Antragsrecht ist nicht auf einen bestimmten Bereich der seiner Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten beschränkt; die Grenzen seiner Ausübung im Einzelfall ergeben sich aus der hierfür getroffenen gesetzlichen Regelung.«