BVerwG - Beschluß vom 13.03.1973 (VII P 1.72) - DRsp Nr. 1996/26782
BVerwG, Beschluß vom 13.03.1973 - Aktenzeichen VII P 1.72
DRsp Nr. 1996/26782
»§ 10 Abs. 2 WahlO-PersVG Rheinland-Pfalz enthält einen allgemeinen Grundsatz über die Behandlung von Wahlvorschlägen, die aus irgendeinem Grunde ersichtlich ungültig sind.Enthält ein Wahlvorschlag einen offensichtlich nicht wählbaren Bewerber, so ist er unverzüglich zurückzugeben.«