BVerwG - Beschluß vom 10.04.1978 (6 P 27.78) - DRsp Nr. 1996/27600
BVerwG, Beschluß vom 10.04.1978 - Aktenzeichen 6 P 27.78
DRsp Nr. 1996/27600
»§ 8 Abs.2 Satz 4 BPersVWO, der die Änderung eines Wahlvorschlages verbietet, bezieht sich nur auf den Wahlvorschlag als Bewerberliste.Enthält der Wahlvorschlag auf der Unterschriftenliste Änderungen, so führt das nur dann zu seiner Ungültigkeit, wenn er nicht mehr die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweist.«