BVerwG - Beschluß vom 05.02.1971 (VII P 9.70) - DRsp Nr. 1996/26496
BVerwG, Beschluß vom 05.02.1971 - Aktenzeichen VII P 9.70
DRsp Nr. 1996/26496
»Unterschriften unter einem Wahlvorschlag für eine Wahl zum Personalrat können gegenüber dem Wahlvorstand bis zur Einreichung des Wahlvorschlages durch schriftliche Erklärung wirksam widerrufen werden.«