BVerwG - Beschluß vom 03.06.1977 (VII P 8.75) - DRsp Nr. 1996/27529
BVerwG, Beschluß vom 03.06.1977 - Aktenzeichen VII P 8.75
DRsp Nr. 1996/27529
»Die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten unterliegt auch nach dem neuen Recht nicht der Mitbestimmung des Personalrats (ebenso zum früheren Recht BVerwGE 15, 215).«