BVerwG - 28.11.1985 (5 C 64.82) - DRsp Nr. 1992/5622
BVerwG, vom 28.11.1985 - Aktenzeichen 5 C 64.82
DRsp Nr. 1992/5622
Wichtiger Grund (Abs. 3) für einen Fachrichtungswechsel durch Aufnahme eines Medizin-Studiums, zu dem der Auszubildende wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zunächst nicht zugelassen war, auch nach einem bereits drei Semester lang beibehaltenen Parkstudium, wenn daraus zwei Semester auf das Wunschstudium angerechnet worden sind.
Normenkette:
BAföG § 7 ;
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