"...Ein [vorübergehend amtierendes] Ersatzmitglied hat die Rechtsstellung eines Personalratsmitgliedes insoweit, als es die Funktionen eines verhinderten mitgewählten Mitgliedes wahrnimmt, und es hat in diesem Rahmen selbständig und weisungsungebunden zu handeln. ...Nach dem..Sinn und Zweck der Schutzvorschrift des §
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