BVerwG - 22.06.1989 (5 C 27.87) - DRsp Nr. 1992/5160
BVerwG, vom 22.06.1989 - Aktenzeichen 5 C 27.87
DRsp Nr. 1992/5160
»Die Anerkennung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 7 Abs. 3BAföG für den Fachrichtungswechsel aus einem Parkstudium in das Wunschstudium kommt auch in Betracht, wenn der Auszubildende mit der mit der [grundsätzlich notwendigen fortdauernden und lückenlösen] Bewerbung für das Wunschstudium allein deshalb [hier: einmal] ausgesetzt hat, weil anders eine Zulassung zu seinem - ebenfalls zulassungsbeschränkten - Parkstudium nicht erreichbar war.«