Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kl. nach einem Fachrichtungswechsel aus einem drei Semester lang betriebenen Studium der Rechtswissenschaft in ein Medizinstudium Ausbildungsförderung (Afö) zusteht.
b. »Das BerGer. [OVG Rheinland-Pfalz] hat der Kl. einen Anspruch auf Afö nach dem
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