»... § 44 SGB X ist auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar. Zwar .. gelten die §§ 1 bis 67 für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, die nach diesem Gesetzbuch ausgeübt wird; vgl. § 37 SGB I in der Fassung vom 1. 7. 1983... Jedoch war (und ist) die Geltung abweichenden Rechts vorbehalten, das sich aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs ergibt. Hierzu zählt das BSHG .. . Dieser Vorbehalt erfaßt nach der ständ. Rechtspr. des BVerwG nicht nur Abweichungen, die sich in der Gestalt ausdrücklicher Vorschriften ergeben, sondern auch solche Abweichungen, die nach den für den einzelnen Sozialleistungsbereich geltenden Strukturprinzipien zwingend sind (BVerwGE 58,
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