BVerwG - 14.12.1989 (5 C 61.86) - DRsp Nr. 1992/5108
BVerwG, vom 14.12.1989 - Aktenzeichen 5 C 61.86
DRsp Nr. 1992/5108
»Bei einer Kur, die die Dauer eines Monats nicht überschreitet, sich aber auf zwei Kalendermonate verteilt, ist für die Einkommensanrechnung nach § 79 Abs. 1BSHG das Einkommen in beiden Kalendermonaten zu berücksichtigen.«