BVerwG - 06.09.1984 (6 P 17.82) - DRsp Nr. 1992/5779
BVerwG, vom 06.09.1984 - Aktenzeichen 6 P 17.82
DRsp Nr. 1992/5779
Begrenzte Möglichkeit der Hinzuziehung dienststellenfremder Auskunftspersonen zu einer Personalversammlung.Der Senat faßt die Entscheidung in folgendem Leitsatz zusammen:
»Der Personalrat ist berechtigt, zu seiner Unterstützung bei der Unterrichtung der Beschäftigten über Themen, die gemäß § 49 Abs. 2, § 51 Satz 2 BPersVG Gegenstand der Beratung der Personalversammlung sind, für die Dauer der Erörterung des Themas eine dienststellenfremde Auskunftsperson zur Personalversammlung hinzuzuziehen, die sich sachkundig zu dem Thema äußert und ergänzende Fragen beantwortet (Modifizierung von BVerwGE 49, 259 [hier: VI (645) 64 b]).«