BVerwG - 05.12.1991 (5 C 60.88) - DRsp Nr. 1992/5005
BVerwG, vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 5 C 60.88
DRsp Nr. 1992/5005
c. »Nach § 88 Abs. 2 Nr. 7BSHG 1983 ist ein kleines Hausgrundstück kein geschontes Vermögen des Hilfesuchenden, wenn dieser es (hier: infolge nicht nur vorübergehender Unterbringung in einem Pflege- und Altenheim) nicht mehr selbst bewohnt.Von einem »Bewohnen« i.S. von § 88 Abs. 2 Nr.7 BSHG 1983 kann nicht gesprochen werden, wenn der Betreffende nicht nur vorübergehend von dem Hausgrundstück abwesend ist.«