BVerwG - 05.12.1991 (5 C 20.88) - DRsp Nr. 1992/5004
BVerwG, vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 5 C 20.88
DRsp Nr. 1992/5004
b. »Auch wenn der Hilfesuchende oder hinsichtlich seines Vermögens sonst Einsatzpflichtige nur Miteigentümer eines Hausgrundstücks ist, kommt es für die Beurteilung, ob es sich dabei um ein »kleines Hausgrundstück« i. S. von § 88 Abs.2 Nr.7 BSHG (F. 1983) handelt, auf das Gesamtobjekt an, wenn der Hilfesuchende (Einsatzpflichtige) das ganze Hausgrundstück bewohnt.Für die Frage, wann ein Hausgrundstück nach den Kriterien der Kombinationstheorie »klein« ist, ist nicht entscheidend, ob der Einsatzpflichtige gegenüber dem Hilfesuchenden gesteigert unterhaltspflichtig ist.«