AG Hamm, vom 21.11.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ds 136/75
BVerfG - Urteil vom 03.11.1982 (1 BvL 4/78) - DRsp Nr. 1996/6589
BVerfG, Urteil vom 03.11.1982 - Aktenzeichen 1 BvL 4/78
DRsp Nr. 1996/6589
»1. Es ist grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar, daß der Gesetzgeber für lebende oder tote Vögel der besonders geschützten Arten ein Besitz-, Verarbeitungs- und Vertriebsverbot erlassen hat.2. Soweit das Gesetz für Forschungs-, Unterrichts- oder Lehrzwecke Ausnahmen vorsieht, dürfen diese nicht so ausgestaltet werden, daß es den Tierpräparatoren in unverhältnismäßiger Weise erschwert wird, an der damit eröffneten Nutzungsmöglichkeit teilzuhaben (Art. 12 Abs. 1GG).«
Vorinstanz: AG Hamm, vom 21.11.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ds 136/75