1. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die verwaltungsgerichtlich bestätigte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem (Polizei-)Beamtenverhältnis auf Probe wegen früherer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS). Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung von Art. 12 Abs. 1 und
2. Die Annahmevoraussetzungen nach §
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