A. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren betreffen die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig war, Dienstbeschädigungsteilrenten, die neben Alters- oder Invalidenrenten in Sonderversorgungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik gewährt wurden, ab 1. August 1991 auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit anzurechnen oder einzustellen. Es geht um die Gesetzeslage zwischen 1991 und 1996.
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