LAG Köln - Urteil vom 27.08.2010
4 Sa 391/10
Normen:
BSchGO § 32 Abs. 3; BSchGO § 39; NV-Bühne § 61; ZPO § 224 Abs. 2; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 28.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ha 15/09

Bühnenschiedsverfahren um Nichtverlängerungsmitteilung; mehrfache Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch Obmann des Bühnenoberschiedsgerichts; unwirksame Nichtverlängerungsmitteilung bei 15-jährigem Arbeitsverhältnis; Auslegung des Begriffs Ende der Spielzeit

LAG Köln, Urteil vom 27.08.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 391/10

DRsp Nr. 2011/6199

Bühnenschiedsverfahren um Nichtverlängerungsmitteilung; mehrfache Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch Obmann des Bühnenoberschiedsgerichts; unwirksame Nichtverlängerungsmitteilung bei 15-jährigem Arbeitsverhältnis; Auslegung des Begriffs "Ende der Spielzeit"

1. Der Obmann des Bühnenoberschiedsgerichts kann nach § 32 Abs. 3 BSchGO die Frist zur Begründung der Berufung mehrfach verlängern. 2. Für die Anwendbarkeit des § 61 Abs. 3 NV-Bühne ist ausreichend, dass das Arbeitsverhältnis am Ende der Spielzeit, zu deren Ablauf die Nichtverlängerungsmitteilung ausgesprochen wird, mehr als 15 Jahre besteht.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2010 - 10 Ha 15/09 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BSchGO § 32 Abs. 3; BSchGO § 39; NV-Bühne § 61; ZPO § 224 Abs. 2; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 5;

Tatbestand: