I. Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, ist seit 1993 Trägerin des im Ostteil Berlins gelegenen Krankenhauses Lichtenberg. Sie begehrt die Feststellung, daß die ambulant behandelnden Abteilungen dieses Krankenhauses seit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß § 311 Abs. 2 S. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) kraft Gesetzes zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen Sind.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|