I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit (BK).
Der im Jahre 1932 geborene Kläger ist bei der Deutschen Lufthansa AG in Hamburg beschäftigt und war seit dem Jahre 1962 bei der technischen Kontrolle von Luftfahrtgeräten eingesetzt. Bei seiner Tätigkeit mußte er hauptsächlich auf den Knien über Trag- und Leitwerkflächen, durch Tanks und Laderäume sowie über Profile und Spanten der Bodenstruktur kriechen. Seit etwa dem Jahre 1969 litt der Kläger unter Kniebeschwerden. Im März 1971 wurde eine Meniskektomie des rechten und im August 1975 des linken Kniegelenks durchgeführt.
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