I. Der Kläger begehrt Konkursausfallgeld (Kaug) für einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung; sein Arbeitsverhältnis hat erst nach dem Insolvenzzeitpunkt geendet.
Er war seit dem 1. Oktober 1988 bei der M. B. GmbH (MBS) in B.-W. beschäftigt. Diese stellte ihre Betriebstätigkeit zum 27. Januar 1989 ein; dem Kläger wurde zum 28. Februar 1989 gekündigt. Durch Beschluß des Amtsgerichts Biedenkopf vom 17. Februar 1989 (rechtskräftig am 28. Februar 1989, 0.00 Uhr) wurde der Anschlußkonkurs über das Vermögen der MBS eröffnet.
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