BSG - Urteil vom 26.01.1994 (9 RVg 3/93) - DRsp Nr. 1994/6915
BSG, Urteil vom 26.01.1994 - Aktenzeichen 9 RVg 3/93
DRsp Nr. 1994/6915
»Die Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs ist bei der Behauptung, eine Krankheit sei auf ein plötzliches Ereignis zurückzuführen, nur dann zu begründen, wenn es der herrschenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft entspricht, daß Ereignisse dieser Art allgemein geeignet sind, solche Krankheiten hervorzurufen; die Auffassung eines Sachverständigen im Einzelfall reicht dafür nicht aus.«
Normenkette:
BVG § 1 Abs. 3 S. 1; OEG § 1 ;
Gründe:
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